14.04.2010, Veröffentlichung: derstandard.at, 08.04.2010
Die Initiative “Pyrotechnik ist kein Verbrechen!” prangert ein Schreiben von Ligavorstand Pangl an, in dem Spieler aufgefordert werden, positive Stellungnahmen zu Pyrotechnik zu unterlassen.
14.04.2010, Veröffentlichung: derstandard.at, 08.04.2010
Die Initiative “Pyrotechnik ist kein Verbrechen!” prangert ein Schreiben von Ligavorstand Pangl an, in dem Spieler aufgefordert werden, positive Stellungnahmen zu Pyrotechnik zu unterlassen.
11.04.2010, Veröffentlichung: sportnet.at
In einem Brief fordert Liga-Boss Georg Pangl die Klub-Präsidenten auf, positive Aussagen zu Pyrotechnik zu unterbinden.
08.04.2010, Veröffentlichung: SportWoche 13/2010
In Ausgabe 13/2010 präsentierte die Sportwoche eine Umfrage zum Thema Pyrotechnik.
Die Frage lautete: “Was hältst du von Pyrotechnik in Stadien?”
Das Ergebnis ist durchaus bemerkenswert…
30.03.2010, Veröffentlichung: stadionwelt.de
Seit Januar treten unter dem Namen „Pyrotechnik ist kein Verbrechen“ (PikV) erstmals fast alle Fanszenen Österreichs gemeinsam gegen das neue Pyrogesetz an. Stadionwelt sprach mit den Initiatoren des Aktionsbündnisses.
26.03.2010, Veröffentlichung: weltfussball.at
Austria Wien Legende Herbert Prohaska schließt sich der Kritik an Innenministerin Maria Fekter und der Verschärfung des Pyrotechnikgesetzes an. Damit erhält die Fan-Initiative “Pyrotechnik ist kein Verbrechen” weitere prominente Unterstützung.
25.03.2010, Veröffentlichung: Austria Fanclub Bad Vöslau
Herbert Prohaska findet das Pyro-Gesetz “lächerlich” und kennt das Problem des Vorurteils gegenüber Fußballfans.
23.03.2010, Veröffentlichung Tiroler Woche vom 04.03.2010
Etwas verspätet reichen wir einen Bericht aus der Tiroler Woche nach, in dem von kriminalisierten Fußballfans die Rede ist.
23.03.2010, Veröffentlichung: laola1.at
In Österreich wie fast auf der ganzen Welt herrscht große Rivalität unter Fans.
Mit Beginn dieses Jahres haben die Fans diverser Oberhaus-Klubs aber einen gemeinsamen Feind, der Realität ist: Das seit 4. Jänner geltende, novellierte Pyrotechnik-Gesetz.